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Kennzeichnungspflicht

geschrieben von Bogi 
Kennzeichnungspflicht
15. Juli 2023 07:32
Moin allerseits, ich kenne die Pflichten ab und wo ein Boot ein Namen oder eine Kennzeichnung haben muss. Was ich aber nicht weiß, wie lang oder wie kurz eine Kennzeichnung sein muss oder darf ? Und ich konnte diesbezüglich auch nichts finden. Vielleicht kann mir das einer von euch aufklären ?
Was ich meine ist könnte ich mein Boot einfach A nennen oder Bo oder gibt es da ein Gesetz wo ein minimum oder Maximum vorgegeben ist. Also minimum 3 Buchstaben und Maximum zB. 20 Buchstaben ?
Danke für Aufklärung und ein schönes Wochenende!
Re: Kennzeichnungspflicht
15. Juli 2023 20:48
Laut Wasserschutzpolizei muss ein Boot, das auf Bundeswasserstraßen gefahren wird mit einem Namen oder einer Devise in Höhe von mindestens 10 cm gekennzeichnet sein. Über die Länge der Kennzeichnung wird nichts geschrieben. Im Boot ist der Name mit Adresse des Besitzers anzubringen.
Das hören wir bei allen Schulungen mit der WSP. Manchmal wird auch auf dem Wasser kontrolliert!
Gruß aus Mannheim,
Gerhard
Re: Kennzeichnungspflicht
16. Juli 2023 10:05
Moin Gerhard, danke für deine Antwort.
das was du geschrieben hast weiß ich doch!
Jetzt das aber und das war auch meine Frage, wie kurz oder wie lang darf eine Name oder eine Kennzeichnung sein?
Ich habe gehört, und das ist jetzt ausschließlich hören sagen, das eine Kennzeichnung Minimum aus 3 Buchstaben und Maximum aus 15 Buchstaben bestehen darf? So dürfte ich mein Boot damit also nicht- A (1 Buchstaben) oder Bo (2 Buchstaben) nennen?
Also müsste ich nach hören/sagen mein Boot zB. Max oder Beo nennen (3 Buchstaben)? das war meine eigentliche Frage. Viele werden jetzt sagen, das das doch nicht wichtig ist, was auch stimmt, es ist nur intressehalber, weil es ein kleines Streitgespräch unter unseren Paddlern ist, und ich hoffe und wollte nur wissen, ob das hier einer aufklären kann? Notfalls Paddel ich mal die nächste WaPo an und frag direkt.
Re: Kennzeichnungspflicht
16. Juli 2023 17:04
Ja, mach mal. Frag mal die WaPo und berichte. Das wäre wohl auch meine Wahl der Dinge... Andererseits, wenn nix darüber zu finden ist, gibt es vielleicht nix confused smiley ? Und wenn Du Dein Boot 'Bo' nennst und von der WaPo angesprochen wirst - fragst Du ganz erstaunt, ob das 'l' schon wieder abgefallen ist - oder so... (und erkundigst Dich nebenbei, wo die Angaben über die korrekte Namenslänge steht?).


***

"Die Welt wäre ohne Euch ohne Euch."
(Helge Schneider)

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Re: Kennzeichnungspflicht
16. Juli 2023 18:24
Es gibt eine lange Abhandlung im [www.faltboot.org]
War aber jetzt auch zu faul es durchzulesen, um deine Frage zu beantworten :-)
Aber soweit ich es überflogen habe, gibt es keine Min/Max-Regel.
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