SChnauf - ich hab´s geahnt, aber ich hatte keinen Nerv wieder, einmal mehr, alles von Anfang an durchzukaufen, da speziell bei meiner Person die Leutchen dann schnell meinen ich würde mich aufspielen, oder nen Oberlehrer raushängen lassen, oder noch was ganz anderes....
Also mal für Dummies - vielleicht könnte es helfen, wenn man nicht versucht alles mögliche in eine behördliche "Denkschrift" hinein zu interpretieren, sondern man einfach nimmt, was da steht.
Dann könnte es von unschätzbarem Vorteil sein, sich einmal, zumindest
einmal, den Unterschied zwischen einem
Kennzeichen und einer
Kennzeichnung klarzumachen. Jaaaa????? Ja!!!!!! Das ist nicht dasselbe, nur weil da ein
Kenn... drin vorkommt.
Es ist die Verordnung über die
Kennzeichnungspflicht von Sportbooten im Geltungsbereich der BiSchStrO. Wie diese genau auszusehen hat, also darüber gibt sie glasklar Auskunft, Buchstaben oder Ziffern mind. 10cm hoch und zudem nicht gerade Grau auf Schwarz. Dies ist ein Fixum, es gilt für alle Arten von
Kennzeichen.
Welche Kennzeichen nun zulässig sind, darum geht es doch eigentlich. Oder?
Da gibt es amtliche
Kennzeichen, die recht verschieden sein können. Es gibt auch als quasi amtlich anerkannte und es wird klar gesagt, welche Sportboote solche amtlichen Kennzeichen zu führen haben.
Sportboote die nicht dieser Verpflichtung zum führen von amtlichen (und vergleichbaren)
Kennzeichen unterliegen, werden ebenfalls aufgeführt. Es ist das Zitat, dass angeblich so schwer und missverständlich zu verstehen sein soll.
Machen wir mal eine kleine Zäsur. Bis hierher ist also klar, es braucht für Kajaks, sofern sie keine Segelboote von mehr als 5,50m Länge sind, keine amtlichen Kennzeichen. Dennoch unterliegen auch sie der generellen
Kennzeichnungspflicht. Wie diese Kennzeichnung zu geschehen hat, also auszusehen hat, das haben wir ja nun hoffentlich endlich verstanden, haben wir?
Mind. 10cm große Buchstaben....
Das sich bei manchen Sporbooten dabei gewisse Probleme räumlicher Art ergeben, ist kein Problem dieser Verordnung.
Hier hilft ein Blick in die Realität, v.a. auch unter Anwendung des Gesunden Menschenverstandes.
Die Realität sieht so aus und das hat mir dies Jahr auf der BOOT ein Niedersächischer Wasserschutzpolizist, der in Hameln "stationiert" ist, einmal mehr bestätigt und bekräftigt, wenn man einem "Behördlichen" keinen Anlass gibt, sich über etwas aufzuregen, sich also normal benimmt und verhält, keine Gefahrenquelle darstellt, wird man auch kaum jemandem (also Polizisten) dazu "nötigen", sich näher mit ihm zu beschäftigen. Natürlich kann es immer wieder gewisse 150&ige geben, das kann auch er nicht ausschließen. Aber ob irgendwelche Namen nun 9 oder 11cm groß sind, das ist zumindest ihm und wie er meint, auch den Kollegen ausgesprochen scheissegal, so genau hat keiner Lust hinzuschauen. Wozu auch? Es sei denn man fällt ohnehin auf und dann kann es sein, dass sich manche mal eben die Zeit und auch den Masstab nehmen...
So, mal konkreter zur Sache. Einen Bootsnahmen kann man auch in sehr groß AUF das Boot, also auf das Oberdeck schreiben. Da Kajaks sich für gewöhnlich an der Wasseroberfläche aufhalten und alle anderen sich weiter oben, ist ein Aufsicht kein Problem und ein Name also auch so erkennbar. Man kann also z.B. den Namen in einer dem zur Verfügung stehendem Raum, angemessen groß auf die Bugseiten schreiben UND eben in größer nochmal auf das Boot.
Heimathafen, bzw gegebenenfalls den Heimatverein, bringt man eben am Heck genauso an.
Fettich
Wer irgendwas hat und es ist irgendwie erkennbar, wird aller Wahrscheinlichkeit keinen Stress bekommen. Und wenn man dennoch mal kontrolliert werden sollte, so hilft es fast immer freundlich zu sein und zu bleiben und auf die Problematik hinzuweisen, dass man eben schlecht den Namen für die Fische anbringen kann, nur um den 10cm zu genügen. Das werden selbst 155%-ige Verstehen. Wichtig dabei ist, aber dass man eben glaubhaft machen kann, also auch so auftritt, alles versucht zu haben um der Verordnung folgsam Folge zu leisten.
Und sollte man dann immer noch auf einen 200%igen treffen, dann wäre das Zeitverschwendung. Man zahlt halt nicht und die höhere Instanz wird die Geschichte wegen Nichtigkeit einstellen, weil da sitzen eben mit großer Wahrscheinlichkeit keine 200%igen mehr, also Leute die Langeweile haben.
Es sei denn man hat eben Bockmist gebaut und der Staat sieht sich veranlasst mit der vollen Härter der zur Verfügung stehenden Mittel (also ruhig auch mal ohne Aufklärungstornados) durchzugreifen.
Woll?