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Kajak-Beschriftung

geschrieben von Kdw 
Kajak-Beschriftung
22. Juni 2007 13:29
Moin, wer kennt bei der SaU den aktuellen Stand der einschlägigen
Vorschriften zur Beschriftung von Seekajaks ? Schrifthöhe, Namen des
Bootes vorn Seite, Heimathafen Seite achern usw. ? Welche Vorschrift
gilt ? Jeweils gleich für Küstengewässer und Binnengewässer, wenn die
Binnengewässer ebenfalls Bundesschiffahrtstraßen sind ?

Danke im Voraus. Ich warte mit der Neubeschriftung meines Seekajaks
"rolling home", bis Eure Antwort kommt !

Gruß KDW
Re: Kajak-Beschriftung
22. Juni 2007 13:41
Ich verstehe zwar nicht das "wer kennt bei der SaU", aber da ich ja noch immer, zumindest rein formell, dort in der Liste stehe, wage ich es mal zu antworten.

Auf Seeschiffahrtsstraßen, bzw in deren Einzugsbereich gibt es keine Kennzeichnungspflicht.
Auf Binnengewässern, bzw. mal rein Bundessschiffahrtsstraßen gibt es eine und die ist am einfachsten hier nachlesbar [www.elwis.de] bzw. wenn man es direkt gelinkt haben möchte, hier das Merkblatt auf dem die alleinig gültige "Wahrheit", ganz jenseits de S-VdS zu finden ist [www.elwis.de]
Re: Kajak-Beschriftung
22. Juni 2007 14:00
Hallo!

Auch ein Thema was mich interessiert.
Irgendwie werd ich aus der ganzen Sache nicht schlau.
Konkrete Frage: Muss ich hier auf der Havel/Beetzsee mein Kajak kennzeichnen?
Einige von unserem Verein waren im letzten Jahr zu einer Sicherheitsschulung von der Wasserploizei. Dort wurde gesagt das das Boot gekennzeichnet werden muss. Das widerspricht sich aber dem Link, oder?
Des weiteren gibt es die Regelung das auf Rennbooten (Kajaks) auf jeden Fall eine kennzeichnung stehen soll.
Wer weiss Rat?
Re: Kajak-Beschriftung
22. Juni 2007 14:05
Wo widerspricht das dem Link Marco?????
Einfach mal lesen und zur Sicherheit vielleicht auch 2x.
Es besteht eine generelle Kennzeichnungspflicht. Wie die genau aussehen muss, die Kennzeichnung, darüber gibt es wieder sehr unterschiedliche Möglichkeiten, also nichts verbindlich einheitliches, zumindest nicht für Kajaks. Punkt.
Welche Möglichkeiten in betracht kommen, das geht aus dem Merkblatt hervor, dass übrigens auch in Berlin Gültigkeit besitzt.

Für Seeschiffahrtsstraßen gibt es für Sportboote m.W. keine Pflicht zur Kennzeichnung. NOCH nicht muss man sagen, aber es wird bereits fleissig dran gearbeitet, dass die generelle Kennzeichnungspflicht auch für seegehende Sportboote kommt. Der Großen Koalition sei Dank, alles sind einig, der Wassersportler schaut in die Röhre.
Es spricht zwar vom Grundsatz her nichts dagegen, aber WIE diese Sache dann kommen könnte, oder kommen wird? das ist derzeit ein großes und allg. Ärgernis, außer in Kanutenkreisen, die schlafen tief und fest den Schlaf der Gerechten.
Re: Kajak-Beschriftung
22. Juni 2007 20:18
Hallo kdw,
Küsten und Binnen sind nicht gleich!!! Im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtsstrassenordnung muß man sein Kajak (deutschem Amtsschimmel sei Dank) kennzeichnen: Name, Verein, Heimathafen, gut lesbar!!! hell auf Dunkel oder dunkel auf hell in mindestens 10cm Größe (sehr witzig bei Seekajaks mit 5cm Freibord), drinnen muß noch die Anschrift des Eigentümers angebracht werden. Zum Glück ist man im Bereich der Seeschiffahrtsstrassenordnung und der Seestassenordnung vernünftiger. Viele Berufsschiffer haben selbst an größeren Schiffen keine sichtbare Kennzeichnung, hier ist die Wapo glücklich, wenn irgentwo etwas aus der Nähe zu lesen ist, vorgeschrieben ist hier nix!
Mit paddelign Grüßen, Skua
Re: Kajak-Beschriftung
23. Juni 2007 07:43
Hallo Skua,
Dank für Deine Antwort. So was war mir auch vom Hörensagen bekannt. Nun liegt mir aber inzwischen das aus dem Internet heruntergeladene vierseitige Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor. Heißt: "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen", Stand: 1. Januar 2006. Untertitel: "Merkblatt für Wassersportler".

Da steht etwa das drin, was Du beschrieben hast. Aber:

Ausgenommen von der in diesem Merkblatt beschriebenen Kennzeichnungspflicht sind u.a. - wörtliches Zitat: -
"Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote

Und das trifft doch wohl für unsere Kajaks zu!

Ich werde jetzt an das Bundesministerium für Verkehr schreiben.

Gruß KDW
Re: Kajak-Beschriftung
23. Juni 2007 09:54
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Da steht im Merkblatt, direkt zu Anfang:
ausgenommen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
...

Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
Re: Kajak-Beschriftung
23. Juni 2007 13:43
Der Exilgriksch schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
>
> Da steht im Merkblatt, direkt zu Anfang:
> ausgenommen
> - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft
> betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
> ...
>
> Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen,
> können freiwillig ein Kennzeichen führen,
> andernfalls
> müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit
> Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Nur so zum Verständnis: kann mann daraus automatisch ableiten, dass das in 10 cm Buchstaben zu geschehen hat? Kann es sein, dass die 10 cm nur für das vorgeschriebene Kennzeichen gelten? ist jetzt keine Behauptung, nur eine Frage.
Es steht da ja nirgends, dass die Buchstaben des Namens bei nicht der Veordnung unterliegenden Fahrzeugen 10 cm hoch sein müssen.
Grüße
Siegmund

Re: Kajak-Beschriftung
23. Juni 2007 17:29
Moin, das "Merkblatt", das ja aus der Binnenschifffahrtsstraßen-VO zitiert, ist in sich widersprüchlich. Zwar müssen Seekajaks als Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft betrieben werden, kein amtliches oder sonst wie offizielles Kennzeichen haben.

Aber sie sollen - und da bleibt die Buchstabenhöhe in der Tat unklar - vorn UND achtern und auf beiden Seiten mit dem Namen (des Fahrzeuges) versehen sein, vier mal also. Das habe ich noch nie gesehen! Vorn der Name, achtern der Heimathafen, das scheint die Praxis zu sein.

Der geringe Freibord ist noch so ein Punkt. Wenn die Schrifthöhe dann analog der bei kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen auch mindestens 10 cm sein muss, ist ein Teil der Schrift unterhalb der Wasserlinie. Setzt die Wasserschutzpolizei dann Polizeiraucher ein, um den Bootsnamen lesen zu können ? Oder müssen wir rollen ?
KDW

Re: Kajak-Beschriftung
23. Juni 2007 22:16
Hai KDW,

wieso Raucher?

Richtig ist was Jochen, der Griksch schrieb: Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Das war´s.

Auch wenn angeblich auf der Elbe auch der Heimatverein gefordert wird (hinten drauf)

Grüsse vom Werner

Honi soit qui mal y pense
Re: Kajak-Beschriftung
23. Juni 2007 22:26
Hallo Werner!
Er meinte sicherlich Polizeitaucher die rauchen smiling smiley
Re: Kajak-Beschriftung
24. Juni 2007 12:59
SChnauf - ich hab´s geahnt, aber ich hatte keinen Nerv wieder, einmal mehr, alles von Anfang an durchzukaufen, da speziell bei meiner Person die Leutchen dann schnell meinen ich würde mich aufspielen, oder nen Oberlehrer raushängen lassen, oder noch was ganz anderes....

Also mal für Dummies - vielleicht könnte es helfen, wenn man nicht versucht alles mögliche in eine behördliche "Denkschrift" hinein zu interpretieren, sondern man einfach nimmt, was da steht.
Dann könnte es von unschätzbarem Vorteil sein, sich einmal, zumindest einmal, den Unterschied zwischen einem Kennzeichen und einer Kennzeichnung klarzumachen. Jaaaa????? Ja!!!!!! Das ist nicht dasselbe, nur weil da ein Kenn... drin vorkommt.

Es ist die Verordnung über die Kennzeichnungspflicht von Sportbooten im Geltungsbereich der BiSchStrO. Wie diese genau auszusehen hat, also darüber gibt sie glasklar Auskunft, Buchstaben oder Ziffern mind. 10cm hoch und zudem nicht gerade Grau auf Schwarz. Dies ist ein Fixum, es gilt für alle Arten von Kennzeichen.
Welche Kennzeichen nun zulässig sind, darum geht es doch eigentlich. Oder?
Da gibt es amtliche Kennzeichen, die recht verschieden sein können. Es gibt auch als quasi amtlich anerkannte und es wird klar gesagt, welche Sportboote solche amtlichen Kennzeichen zu führen haben.
Sportboote die nicht dieser Verpflichtung zum führen von amtlichen (und vergleichbaren) Kennzeichen unterliegen, werden ebenfalls aufgeführt. Es ist das Zitat, dass angeblich so schwer und missverständlich zu verstehen sein soll.


Machen wir mal eine kleine Zäsur. Bis hierher ist also klar, es braucht für Kajaks, sofern sie keine Segelboote von mehr als 5,50m Länge sind, keine amtlichen Kennzeichen. Dennoch unterliegen auch sie der generellen Kennzeichnungspflicht. Wie diese Kennzeichnung zu geschehen hat, also auszusehen hat, das haben wir ja nun hoffentlich endlich verstanden, haben wir?
Mind. 10cm große Buchstaben....

Das sich bei manchen Sporbooten dabei gewisse Probleme räumlicher Art ergeben, ist kein Problem dieser Verordnung.
Hier hilft ein Blick in die Realität, v.a. auch unter Anwendung des Gesunden Menschenverstandes.
Die Realität sieht so aus und das hat mir dies Jahr auf der BOOT ein Niedersächischer Wasserschutzpolizist, der in Hameln "stationiert" ist, einmal mehr bestätigt und bekräftigt, wenn man einem "Behördlichen" keinen Anlass gibt, sich über etwas aufzuregen, sich also normal benimmt und verhält, keine Gefahrenquelle darstellt, wird man auch kaum jemandem (also Polizisten) dazu "nötigen", sich näher mit ihm zu beschäftigen. Natürlich kann es immer wieder gewisse 150&ige geben, das kann auch er nicht ausschließen. Aber ob irgendwelche Namen nun 9 oder 11cm groß sind, das ist zumindest ihm und wie er meint, auch den Kollegen ausgesprochen scheissegal, so genau hat keiner Lust hinzuschauen. Wozu auch? Es sei denn man fällt ohnehin auf und dann kann es sein, dass sich manche mal eben die Zeit und auch den Masstab nehmen...

So, mal konkreter zur Sache. Einen Bootsnahmen kann man auch in sehr groß AUF das Boot, also auf das Oberdeck schreiben. Da Kajaks sich für gewöhnlich an der Wasseroberfläche aufhalten und alle anderen sich weiter oben, ist ein Aufsicht kein Problem und ein Name also auch so erkennbar. Man kann also z.B. den Namen in einer dem zur Verfügung stehendem Raum, angemessen groß auf die Bugseiten schreiben UND eben in größer nochmal auf das Boot.
Heimathafen, bzw gegebenenfalls den Heimatverein, bringt man eben am Heck genauso an.
Fettich

Wer irgendwas hat und es ist irgendwie erkennbar, wird aller Wahrscheinlichkeit keinen Stress bekommen. Und wenn man dennoch mal kontrolliert werden sollte, so hilft es fast immer freundlich zu sein und zu bleiben und auf die Problematik hinzuweisen, dass man eben schlecht den Namen für die Fische anbringen kann, nur um den 10cm zu genügen. Das werden selbst 155%-ige Verstehen. Wichtig dabei ist, aber dass man eben glaubhaft machen kann, also auch so auftritt, alles versucht zu haben um der Verordnung folgsam Folge zu leisten.

Und sollte man dann immer noch auf einen 200%igen treffen, dann wäre das Zeitverschwendung. Man zahlt halt nicht und die höhere Instanz wird die Geschichte wegen Nichtigkeit einstellen, weil da sitzen eben mit großer Wahrscheinlichkeit keine 200%igen mehr, also Leute die Langeweile haben.
Es sei denn man hat eben Bockmist gebaut und der Staat sieht sich veranlasst mit der vollen Härter der zur Verfügung stehenden Mittel (also ruhig auch mal ohne Aufklärungstornados) durchzugreifen.

Woll?
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