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Küstenkanuwanderwege

geschrieben von Anonymer Teilnehmer 
Anonymer Teilnehmer
Küstenkanuwanderwege
09. April 2002 21:02
Ahoi,

in einem Diskussionsbeitrag vom 09.04.02 zum Thema "Befahrensregelung" spricht
Jochen Grikschat sehr pauschal die Problematik der vom DKV geforderten
"Küstenkanuwanderwege" an, ohne dass man verstehen kann, was er eigentlich
meint:

J.G.: "Ich erinnere mich da an gar nicht so lange zurückliegende Vorschläge
des Referenten die, sofern sie ihm nicht dann doch noch (glücklicherweise)
erfolgreich ausgeredet worden wären, UNS allen wirklich heftige
Kopfschmerzen bereitethätten. Erinnerst Du dich noch an die seltsamen
"Küstenkanuwanderstrecken" der ausgewählten Art?"

Da anscheinend ein Erklärungsbedarf besteht, möchte ich zum Thema
"Küstenkanuwanderwege" ein paar Erläuterungen bringen (siehe hierzu auch das
DKV-Papier "Anpassung der Befahrensverordnung", online abrufbar unter:
[www.kanu.de] )

a) Der DKV wünscht, dass in zentralen Bereichen des deutschen Wattenmeeres
einige ausgewählte "Küstenkanuwanderwege" einzurichten sind, um auf diese Weise
die durchgängige Querung des Wattenmeeres von West (Emden) nach Nord
(List/Höjer) sowohl auf der Brandungs- und der Wattseite bzw. die Umrundung von
Inseln und größeren Wattbereichen für alle Küstenkanuwanderinnen und -wanderer
zu ermöglichen,

b) Die "Küstenkanuwanderwege" sollen insbesondere dort eingerichtet werden, wo
allgemeine Schutzzonen (hier: Zone 1) bzw. besondere Schutzzonen (hier:
Robben- bzw. Vogelschutzgebiete (RSG/VSG) eine Befahrung nicht zulassen und wo
ein Ausweichen auf die offiziellen Fahrwassern aus der Sicht des
Küstenkanuwanderns (hier: Gewährleistung der nautischen Sicherheit) nicht
vertretbar, aber eine räumliche begrenzte Befahrung der Schutzzone (sog.
"Korridor"-Lösung) aus Sicht des Naturschutzes akzeptabel erscheint.

c) Die Einrichtung von "Küstenkanuwanderwegen" wird insbesondere dann
erforderlich, wenn bei der Novellierung der Befahrensverordnung
die "3-Std.-Regelung" nicht gestrichen wird, da dann die Querung des
Wattenmeeres z.B. im Bereich von Borkum (Nord), Langeoog (Nord/Ost), Knechtsände
(West), Scharhörn (West), Trischen (West), Blauortsand (West), Außensände
(Jappsand - Süderoogsand) (West) so erschwert wird, dass nur noch die Experten
unter den Küstenkanuwanderern diese Streckenabschnitte befahren können.

d) Wird bei der Novellierung auf die "3-Std.-Regelung" verzichtet, so sind
lediglich dort noch "Küstenkanuwanderwege" einzurichten, wo einzelne
"Robben-/Vogelschutzgebiete" das durchgängige Küstenkanuwandern behindern. Unter
Abwägung des Schutzzieles der Nationalparke von Niedersachsen, Hamburg und
Schleswig-Holstein betrifft dass dann im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
z.B. Borkum (Nord), Langeoog (Nord/Ost), Scharhörn (Trittstein), Außensände
(West).

Die Forderung nach Einrichtung solcher "Küstenkanuwanderwege" wird in Anbetracht
der geringen Befahrensdichte der Sportbootschifffahrt nicht nur von den
Nationalparkämtern von Hamburg und Schleswig-Holstein wohlwollend zur Kenntnis
genommen. Sowohl für den Bereich um Scharhörnriff als auch westlich der
Außensände (Jappsand - Süderoogsand) sind solche Wege nicht mehr strittig, wenn
auch der Name voraussichtlich etwas neutraler lauten wird, nämlich
"Küstenwanderrouten".

Ich halte die Ausweisung solcher "Wanderrouten" für einen großen Gewinn für das
Küstenkanuwandern. Wem solche Routen "seltsam" erscheinen und "Kopfschmerzen"
bereiten, muss einsehen, dass das Küstenkanuwandern nicht nur darin bestehen
kann zu versuchen, die Nordsee von allen möglichen Richtungen her zu queren,
sondern eigentlich darin, ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit durchgehend
entlang der deutschen Nordseeküste zwischen Emden und List mit dem Kanu zu
wandern, und zwar je nach Wetterlage auf wenigstens einer Route außerhalb der
Inseln, Halligen bzw. Sänden (sog. "Brandungsroute") bzw. einer anderen Route im
Wind- und Wellenschutz der Inseln, Halligen bzw. Sände (sog. "Wattroute").

Leider dauert es noch etwas, bis solche "Wanderouten" offiziell in Kraft treten
werden und leider - auch wenn schon lange darüber gemurrt wird, aber Murren
allein bewirkt nichts - ist es auch noch nicht beschlossene Sache, dass die
auf Initiative des DKV eingebrachte Forderung, die "3-Std.-Regelung" zu
streichen, akzeptiert wird. Politik besteht nämlich darin, eine für alle
Betroffenen akzeptable Kompromisslösung zu finden. Wer das aber nicht begreifen
will, braucht sich dann nicht zu wundern, wenn wir alle später "weniger als
Nichts" bekommen.

Gruß aus Hamburg: Udo Beier, DKV-Referent für Küstenkanuwandern
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