Da hier mein Beitrag in der Februar-Ausgabe des KANU-SPORT`s zur neuen SeeSpbootV bereits angesprochen wurde, möchte ich mir zum besseren Verständnis bei einer ggf. ansetzenden Disskussion noch einige Anmerkungen erlauben:
Diese neue Verordnung regelt vordergründig mit den Bestimmungen zur kommerziellen Vermietung und Nutzung von Booten eigentlich gar kein Thema, das den privaten Paddler mit eigenem Boot unmittelbar berührt. Immerhin werden darin allerdings Grundsätze der Bootsvermietung und des Bootsgebrauchs festgeschrieben, die schnell auch für den privaten Bereich zum Standard werden können.
Eine sehr intensive Auseinandetzung mit diesem Gesetzeswerk offenbarte jedoch Gesichtspunkte, die auf einer anderen Ebene liegen und sehr wohl einen dringenden Handlungsbedarf für die Interessenverbände der Kanuten anmahnen.
Zunächst lässt schon die begriffliche Weiterentwicklung dieser Verordnung aufhorchen. Früher hieß sie Verordnung für die Inbetriebnahme und gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich. Jetzt heißt sie schon SeesportbootVO unter erheblicher Erweiterung der bisherigen Regeln.
Und in dieser Qualität ist sie praktisch bei Bedarf jederzeit für den Kernbereich unseres Seekajakfahrens weiter auszubauen.
Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür ist schon vorhanden. Der zuständige Minister oder Referent muss sich eigentlich nur noch an seinen Schreibtisch setzen und von einer neuen Eingebung überzeugt sein. Dass er vom Seekajakfahren gar nichts weiß, wird ihn sicher vom Erlass einer neuen, für richtig befundenen VO nicht abhalten. Die Kajakverbände wird er vorher leider auch nicht fragen. Warum nicht ? Weil er sie gar nicht kennt und diese sich bei ihm auch niemals vorgestellt haben. Gerne würde er ja ansonsten sein Wissen erweitern und ihre Argumente auch berücksichtigen.
So aber läuft dann ein Verordnungs-Automatismus mit bedeutenden Regeln für den Wassersport ab, in dem sich immerhin noch die maßgeblichen Verbände sehr heftig und leidenschaftlich zu Wort melden – schriftlich wie persönlich. Alle treten sie der Reihe nach auf und machen ihre eigenen Interessen geltend – allen voran die Segler, die Motorbootfahrer und die Surfer. Von den Kanuten aber ist weit und breit keiner zu sehen. Ja gibt es sie denn überhaupt ? Sicher, sie kämpfen tapfer auf lokaler Ebene gegen Gewässersperrungen und regional für Befahrensregelungen. Aber dort, wo die entscheidende Bundesgesetzgebung für den Wassersport gemacht wird, ist bisher niemand von ihnen unmittelbar in Erscheindung getreten.
So ist auch das Verfahren zur neuen SeeSpbootV zwar unter sehr reger Beteiligung der übrigen o.a. Verbände verlaufen, aber leider bei völliger Abwesenheit der Interessenverbände der Kanuten.
Einige werden sich vielleicht daran erinnern, dass es mir in einem jahrelangen Verfahren und im Alleingang gelungen war, die Anerkennung des Seekajaks als Sportboot vor dem Seeamt in Kiel endlich durchzusetzen. Das Seeamt hatte indes bewusst eine genaue Definition des Begriffes „Sportboot“ offen gelassen. Genau diese für Kajaker wichtige neue Definition hat Bonn in der neuen VO ohne jegliche Befragung und Berücksichtigung der Kanuten jetzt vorgenommen. Dabei werden sogar Ruder- und Schlauchboote sowie Faltboote erwähnt. Nicht aber Kajaks und Seekajaks ! Dennoch sind sie natürlich auch betroffen.
Wenn ich auch nur im Ansatz geahnt hätte, dass eine solche Verordung im Anmarsch ist, hätte ich natürlich versucht, rechtzeitig für eine direkte Berücksichtigung der Interessen der Kajak- und Seekajakfahrer zu sorgen.
Erst durch die Aufmerksamkeit Jochen Grikschats ist diese neue VO hier überhaupt bekannt geworden.
Da aber war sie bereits längst wirksam geworden.
Die Frage, warum man sich endlich einschalten und nicht länger verstecken sollte, ist daher einfach und überzeugend zu beantworten: Weil mit der neuen SeeSpbootV ein jederzeit schnell veränderbares Regelungswerk für den Kernbereich des Seekajakfahrens vorliegt und die zuständigen Referate in Bonn offenbar noch keine hinreichende Vorstellung vom Seekajakfahren haben. Zukünftige Bestimmungen zum Wassersport werden darauf aber auch keine Rücksicht nehmen, wenn wir uns nicht endlich entschieden zu Wort melden. Wenn wir es nicht tun, werden die anderen, stets präsenten Verbände für uns ganz einfach mitbestimmen und uns den Stempel ihrer Interessen einseitig aufdrücken.
Wenn wir uns zu Wort gemeldet hätten, wäre möglicherweise der Sportboot-Begriff unter Einbeziehung der spezifischen Eigenschaften eines Seekajaks noch deutlicher oder anders gefasst worden.
Mit ziemlicher Sicherheit aber hätten wir einen anderen gesetzlichen Betriebsunfall vermeiden können, der jetzt nach meiner Intervention voraussichtlich repariert wird. Die Inhaber von Seekajakschulen unterliegen mit der Verpflichtung zum Nachweis eines amtlichen Sportseeschifferscheins einer so hohen Anforderung, die so vom Gesetzgeber nicht gewollt und vorausgesehen war. Zur Berichtigung dieser Bestimmung hat Bonn bereits eine neue Anhörung auf den Weg gebracht und auch die Möglichkeit zum Nachweis eines Verbandsscheins in Aussicht gestellt.
Und noch eines: Wer von euch hat es eigentlich gewusst und hier zur Sprache gebracht ? Still und heimlich hat der deutsche Seglerverband sein gesamtes bisheriges Schein-Wesen kassiert. Warum ? Weil sich alle Segler zunehmend an den amtlichen Führerscheinen orientieren, insbesondere dem Sportbootführerschein. Es ist doch dann nur noch ein kleiner Schritt, diesen Schein für alle aufs Meer hinausfahrenden Segler und damit sicher auch für uns zur amtlichen Verpflichtung zu erheben.
Vor diesem Hintergrund war es aus meiner Sicht und Überzeugung überfällig, die Interessen der Kanuten zu provozieren und wachzurütteln und dafür zu sorgen, dass eine Handlungslücke auf der wichtigen Ebene der Bundesgesetzgebung für den Wassersport geschlossen und dort der offene und fruchtbare Dialog gesucht wird.
Dieses ist inzwischen auch geschehen und alle Anzeichen deuten darauf hin, dass der private und freiheitsliebende Paddler davon sehr viel mehr profitiern wird als der verängstigte und sich versteckende Duckmäuser.
Mit besten Grüßen – Carlo Schagen .