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Interessantes von SaU-JHV in Hamburg

geschrieben von Anonymer Teilnehmer 
Anonymer Teilnehmer
Interessantes von SaU-JHV in Hamburg
18. Januar 2004 18:00


Aus den Berichten zur letzten JHV der Salzwasser-Union im neuen SEEKAJAK möchte ich noch einmal zwei mir interessant erscheinende Themen aufgreifen:

1) Unter TOP 7 des Protokolls ( S. 89 ) ist davon die Rede, dass Faltboote als „Sportboote“ gerettet und in diesem Sinne die Bestimmungen der neuen SeesportbootVO geändert werden müssten.
Da hat sich bei den Diskutanten wohl ein gründliches Missverständnis eingeschlichen.
In der neuen SeesportbootVO sind Faltboote bereits ausdrücklich als „Sportboote“ anerkannt, nämlich in § 2 Ziff. 3 . Seekajaks werden dagegen überhaupt nicht erwähnt.
Wenn man daher schon eine begriffliche Nachbesserung der SeesportbootVO anstrebt, sollte man sich um eine Klartellung bzw. Erweiterung der entsprechenden Bestimmung um den Begriff „Seekajak“ bemühen.
Unabhängig davon gehört aber das marktgängige Seekajak auch ohne diese ausdrückliche begriffliche Bezeichnung wie das Faltboot zu den sogen. „kleinen Sportbooten“ im Sinne des § 2 Ziff. 3, deren Einsatzgebiet nach der Vorstellung des Gesetzgebers hauptsächlich binnenwärts der sogen. Basislinie liegt. Für den Bereich der Nordsee verläuft diese Basislinie etwa auf der Höhe der ost- und nordfriesischen Inseln (vgl. auch Bericht im KANU SPORT 2003, Nr. 2, S. 16 ff. ) .

Im Hinblick auf die Anerkennung des Seekajaks als Sportboot durch das Seeamt Kiel kann es allerdings Anlass geben, gegenüber Ämtern und Behörden verstärkt darauf hinzuweisen, dass auch Faltboote die vom Seeamt definierten Kriterien für die Seetüchtigkeit solcher Boote erfüllen. Faltboote können mit der gleichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet werden wie Seekajaks. Vor allem sind sie mit den entsprechenden Auftriebskörpern nach einer Kenterung ebenso unsinkbar wie Seekajaks.
Das Kriterium dieser Unsinkbarkeit ist für beide Bootstypen ohnehin sehr relativ. Trotz Auftriebskörper oder abgeschotteten, wasserdichten Stauräumen können beide Bootstypen auch sinken, wenn nach einer Kenterung zuviel Wasser in das Cockpit eindringt und zusammen mit dem Gewicht des Fahrers sowie den übrigen verstauten Gegenständen ein Zustand der Überladung eintritt.

2) Unter Top 11 Nr. 5 ( S. 89 d. SEEKAJAKS ) nimmt man mit Erstaunen und Unverständis zur Kenntnis, dass es in der Salzwasser-Union nach wie durch eine einseitige Maßnahme des Vorstands möglich ist, Mitglieder aus dem Verein auszuschließen, ohne dass diese dagegen ein Einspruchsrecht vor einem anderen Gremium des Vereins geltend machen könnten.
Der von einigen Mitgliedern eingebrachte Antrag, insoweit eine Kontrolle und endgültige Entscheidungsbefugnis auf die Mitgliederversammlung zu übertragen erhielt zwar eine deutliche Mehrheit der Stimmen, verfehlte jedoch die für eine Satzungsänderung erforderliche Zweidrittel-Mehrheit.
Das von einem Ausschluss betroffene Mitglied kann sich daher nur mit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht gegen diese Verfügung wirksam zur Wehr setzen. In der Regel wird aber gerade dieser Weg wegen der dann anfallenden Kosten und des dann entstehenden amtlichen Charakters des Streits gescheut. Die endgültige Zerrüttung der Mitgliedschaft ist dann meistens auch unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits nicht mehr abzuwenden,

Der Antrag, die Mitgiederversammlung, als Konfliktpuffer und Kontrollinstanz dazwischen zu schalten, war sicher gut gemeint. Doch die Mitgliederversammlung funktioniert häufig auch nur wie ein emotional aufladbares Tribunal, ohne die Möglichkeit zur Verschaffung einer hinreichenden Sachkenntnis aller für einen Ausschluss maßgeblichen Umstände und einer Entscheidung in Ruhe und Reife.
Für solche Fälle haben daher viele Vereine kleine Schiedskommissionen oder Schiedsgerichte gebildet, deren Besetzung von der Mitgliederversammlung bestimmt werden kann. Das betroffene Mitglied kann eine Ausschluss-Verfügung dort dann mit einer relativen Aussicht auf Sachlichkeit und Neutralität zunächst überprüfen lassen, bevor er wirklich die Gerichte bemühen muss.

Der Vereinsausschluss stellt die härteste vereinsrechtliche Strafmaßnahme dar. Manchmal kommt er sogar einer kleinen gesellschaftlichen Ächtung mit dem Verlust wichtiger menschlicher Kontakte und Betätigungsfelder gleich.
Die Möglichkeit zu einer wirksamen außergerichtlichen Überprüfung und Konflikt-Bereinigung ist daher vollkommen unverzichtbar und gehört zu einem wichtigen Struktur-Element jedes nach demokratischen Prinzipien ausgerichteten Vereinslebens.

Carlo Schagen, Hamburg.
Anonymer Teilnehmer
sinkende Seekajaks/Faltkajaks?
18. Januar 2004 19:30
Salve Carlo

>Trotz Auftriebskörper oder abgeschotteten, wasserdichten Stauräumen können beide Bootstypen auch sinken, wenn nach einer Kenterung zuviel Wasser in das Cockpit eindringt und zusammen mit dem Gewicht des Fahrers sowie den übrigen verstauten Gegenständen ein Zustand der Überladung eintritt.

Hm, ich weiß nicht, erscheint mir etwas zu pessimistisch. Kleines Rechenbeispiel:
Nehmen wir ein kleines Sekajak von sagen wir ca. 260l Volumen an. Volumen im Cockpitbereich ca. 100l, Eigengewicht 25kg - Annahme Dichte 1,00, vollgepackt auf "Großer Fahrt" mit - sind wir mal lheftig - 40kg, weitere am oder im Boot befindliche Ausrüstung von - sagen wir - 10kg, wobei sämtliche äußer Ausrüstung keinerlei Auftrieb haben soll.
Dann müßte bei vollkommen, zu 100% gefluteten Cockpit, was bei vielen Booten schwer bis gar unmögich ist, ein Restaufrieb des gesamten Bootes von satten 95kg vorliegen. Um das Boot nun komplett unter Wasser zu drücken, bräuchte es einen 95kg schweres Gewicht - Mensch - der AUF dem Boot liegt oder steht.
Ganz sinken würde es aber selbst dann nicht.
Frage - ist das realisisch? Solch kleines Boot mit solch schwerem Bsatzungsmitglied UND soviel Gepäck UND ohne jegliche Reserve??

Ich denke, solange die Schotträume groß genug sind, bzw. das Cockpitvolumen minimiert ist UND die Schotten auch bei Druck sicher und fest und v.a. DICHT sitzen und man nicht gerade den Goldvorrat von "Fort Knox" spazierenfährt, IST ein Seekajak bzw. Faltbkajak unsinkbar.
Einzig beim teilwisen oder kompletten fluten der Schotträume kann es sehr eng werden. Dann muss man schnell eingreifen, wobei, im Kenterungsfall wird man eh schnell eingreifen. Und selbst geflutete Schotträume können noch über genug Restauftrib verfügen, um das Boot noch irgendwi manövrierfähig bzw. schwimmfähig zu halten. Über das WIE möchte ich mich jetzt nicht verlieren. Wird eh zuviel.
Aber - klar - sinken könnten "Seekajaks" auch, ich denken, v.a. solche deren Volumenkonzeption bzw. konstruktiver Aufbau v.a. betreff Schottwände und Bootsschalenverarbeitung, erhebliche Einschränkungen zum sonstigen erprobten Standardmaterial aufweisen. Entwder weil eben zuwenig geschoteter Raum zur Verfügung steht, bzw. weil bei den bei sowas natürlich begleitenden äußeren Umständen, z.B. starke Wellen mit der dazugehörenden Belastung, Schotten undicht werden oder Seitennähte aufgehen oder Bootsschalen einreißen. Aber auch ganz banal, wenn ein Gepäcklukendeckel aufgeht oder nicht fst- und dichthält.

Ich hab ja 2001 gestaunt, ein wenig, als ich den Aleut sah, wie beim Schlepp zum Versorger, durch Wellen BEIDE Cockpits randvoll liefen. Das Boot ist eh nicht leicht, war pickepacke vollbeladen. Aber es lag auch randvoll immer noch PRIMA im Wasser und man hätte sich noch draufsetzen können!

Ansonsten: Hm, JHV, ich bin ja nicht mehr in dem Verein, war dort ergo nicht anwesend, es kann mir ja egal sein, ist es an für sich auch, aber nach manchem was ich gehört hatte, könnte man sich wichigere "Anmerkungen" zu der Veranstaltungen vorstellen. Schade das Du nicht dort warst, Carlo. Obwohl, es muss nicht jeder das Schicksal von Sisyphos erleiden... ;-)
Anonymer Teilnehmer
Re: sinkende Seekajaks/Faltkajaks?
18. Januar 2004 22:52
Moin moin,
ich möchte keineswegs einen unabhängigen Verein und dessen ehrenamtlich tätigen Vorstand wie z.B. den der SaU kritisieren.
Vielleicht ist es ja nur unvorhersehbar gewesen, daß man eines Tages eigentlich die durchaus selbstverständliche Instanz wie die eines Schiedsgerichtes oder Ältestensrates braucht. So eine ratgebende und auf Ausgleich gerichtete Instanz ist in allen mir bekannten Vereinen eine Selbstverständlichkeit.
Zur Zeit habe ich Funktionen in 6 Vereinen, davon aktiv in 2 Vorständen. In allen Satzungen sind solche Institutionen verankert. Auch wird das Procedere geklärt, wenn der Konflikt nicht beigelegt werden kann.
Ich hatte einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem DRK. 12 Seiten Anklage. Ging bis zum Landgericht. Von Anfang an hatte ich Vertrauen in die Unabhängigkeit dieses Schiedsgerichtswesens. Als ich doch vor dem Landgericht landete, wurde meine Sache von meinem vom Verein berufenen Rechtsbeistand, natürlich ein Profi, unentgeltlich vertreten und das DRK wurde gezwungen, seine Entscheidungen alle aufzuheben. Ich denke, nur wenn wir uns alle an demokratische Gepflogenheiten halten, den Respekt auch vor Antragsgegnern behalten, selbst wenn man sich in der Sache streitet, nur dann hat man eine zivilisierte Streitkultur.- Dem DRK und mir hat dieses Verfahren viel Aufwand gemacht, aber es ging uns eben auch um etwas ernstes und letztendlich habe nicht nur ich, sondern auch der voll verlierende Verband etwas gewonnen, nämlich das volle Vertrauen aller seiner Mitglieder.
Und das ist etwas sehr wertvolles.
Spräche man beim ggf. auszuschließenden Mitglied nur von einem notorischen Querulanten, der dem ganzen Verein schade, so wäre es um so wichtiger, daß der Vorstand sich von einer solchen Sache entlasten würde, in dem er seine Vereinsschiedsgerichtsbarkeit anruft und ihr die Sache übergibt.
Wie gesagt, auch im kleinsten Verein, den ich kenne, wird so etwas demokratisch geregelt, es ist soweit mein kleiner Horizont reicht, geradezu eine Selbstverständlichkeit.

Wenn so etwas im Verein noch fehlt - im Falle der lieben SaU ist diese ist ja erst mal früher klein gewesen und sie ist noch jung- kann man doch mal ventilieren, ob man so etwas nach holt.

Man kann ja auch verstehen, wenn am Anbeginn so einer zunächst ja etwas konkurrierenden oder vielleicht auch etwas oppositionellen Vereinigung nicht gleich der Konfliktfall heraufbeschworen wird.
Der SaU und ihrem damaligen Ausbilder Fritz Buttgereit, der damals für beide Verbände arbeitete - jawohl, schöne Zeit der einverträglichen Kooperation in SH war das- und mir am Ende der zwei Wochenenden dauernden Seekayakausbildung die Wahl ließ, ob ich die DKV-Bestätigung wollte oder den A-Schein der SaU, verdanke ich ungeheuer viel Spaß auf See - und das mit der gebotenen Sicherheit. (Ich konnte mich nicht entscheiden und habe gedacht: nicht das Papier, das Know-How ist wichtig; Bremen lag etwas zu südlich für mich als Holsteiner; die Demarkationslinie war immer noch die Elbe, danach ist es nicht weit bis Gibraltar)
Ein DKV-Landes-Verband ist übrigens unabhängig, das nur mal als Anmerkung für SaU-rier. Der DKV hat ein sehr ausgebautes Vereinswesen, das sich auch wandelt und ist keineswegs mit der SaU vergleichbar. Gemeinsam ist uns das Paddeln und die See, das ist schon mal per se Grund genug zur freundlichen Kooperation.

Ein Ausgleich aller Interessen ist eigentlich immer möglich, wenn man das auch möchte.
In meinem Verband behält derjenige, der in Konflikt mit der Linie des Vorstandes gerät, seinen vollen Respekt und kann sicher auf eine würdige Verabschiedung unter ungeschmälerter Anerkennung aller seiner Leistungen rechnen. Mitglied bleibt man allemal, es sei denn, jemand war kriminell, was doch hier aber gar nicht im Raume steht.
Wir wollen doch kooperieren und uns nicht ausbremsen.
Das schöne Hobby vereint uns sowieso, zumindestens auf See, wer macht da Unterschiede.- Seeleute haben ja im Grunde ihres Herzens immer weltumspannend gedacht, solange sie es durften. Klappt bei der ICF ja auch.

Na, warten wirs ab, ich vertraue fest darauf, daß die gute SaU mein lautes Denken nicht als oberlehrerhaften Einmischungsversuch eines Außenstehenden empfinden wird und hoffe, daß später ein weiser Entschluß folgt.
Wie sehr ich das glaube, sieht man daran, daß ich meine Gedanken hier rein privat äußere, im Forum belasse und gar nicht erst an den Vorstand der SaU richte. Die SaU´rier lesen dies ja auch und ihre Meinungsbildung und Einflußnahme auf der nächsten JHV wird die Sache letztendlich richtig entscheiden.
Was soll eine Vereinsschiedsgerichtsbarkeit in einer selbstgewählten Form denn schaden.

Moin moin von der Förde
- an alle die Salzwasser gerne paddeln (auch an die lieben Brackwasserpaddler in Bremen und in Hamburg; niemand ist der im Prinzip bessere Mensch und jeder wird auf seine Weise paddeln )
Eckehard

P.S. Parteipolitik im Hinterbayern: Mir haben koa Opposition, weil mer brauchn doas net, woal mer wisse selber schon g´nau, woas rrichtig ist, doa braucht koaner ne andre Meinung net soagn, doa hört koaner goar net erst hinn, wenn doa wer quengeln wollt, doas is überflüssig.-
Das ist doch nur ein Sketsch, und hat mit hanseatischem Denken nichts gemein und würde auch überhaupt nicht zur SaU passen, die sehr gute Kommunikationsseminare kennt und nicht nur den talking-stick im Vorstand allein behält.
Ich behalte meine hoffentlich zu Recht positive Grundeinstellung zur SaU und kann abwarten, bis der Kurs auf Kooperation ganz anliegt.
Verbände/Vereine sind ja sehr große Gefährte mit sehr viel Beharrungsvermögen - ein 320 Meter Supertanker fährt je nach Typ beim Ruderlegen noch 1100 Meter geradeaus, bis das Eindrehen auf den neuen Kurs überhaupt beginnt. Soll mir erst mal einer beweisen, daß der Vorstand der SaU nicht schon lange seinen neuen Steuerkurs bestimmt hat und die Reaktionszeit eben noch läuft.
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