Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 17:55 | Registrierungsdatum: 12 Jahre zuvor Beiträge: 307 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 18:03 | Registrierungsdatum: 14 Jahre zuvor Beiträge: 1.819 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 21:22 | Registrierungsdatum: 14 Jahre zuvor Beiträge: 2.515 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 21:41 | Registrierungsdatum: 13 Jahre zuvor Beiträge: 736 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 22:33 | Registrierungsdatum: 14 Jahre zuvor Beiträge: 88 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 23:13 | Registrierungsdatum: 19 Jahre zuvor Beiträge: 1.004 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 23:15 | Registrierungsdatum: 14 Jahre zuvor Beiträge: 51 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 06. April 2012 23:57 | Registrierungsdatum: 19 Jahre zuvor Beiträge: 354 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 00:03 | Registrierungsdatum: 19 Jahre zuvor Beiträge: 1.256 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 01:04 | Registrierungsdatum: 15 Jahre zuvor Beiträge: 21 |
5 Tage zu spät ... 07. April 2012 03:52 | Registrierungsdatum: 16 Jahre zuvor Beiträge: 720 |
Zitat
DasFünfteElement
Nach §117b Abs. 3 SeeSchStrVo maximal 12 Zeichen. Erlaubt sind die Zeichen A-Z plus deutschsprachige Umlaute, sowie die Ziffern 0-9. Keine Sonderzeichen oder "alte gallische Schimpfwörter". Faustregel: der Name muss nach Funkalphabet buchstabierbar sein.
Gruß
Das fünfte Element (= der Name meines Bootes)
Zitat
BinSchStrO
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
1. mit ihrem Namen oder ihrer Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen
Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es
angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die
Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
a. mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
Re: 5 Tage zu spät ... 07. April 2012 04:15 | Registrierungsdatum: 14 Jahre zuvor Beiträge: 51 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 07:44 | Registrierungsdatum: 12 Jahre zuvor Beiträge: 476 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 07:58 | Registrierungsdatum: 12 Jahre zuvor Beiträge: 476 |
Re: 5 Tage zu spät ... 07. April 2012 09:34 | Registrierungsdatum: 13 Jahre zuvor Beiträge: 183 |
Polizeiliche Verwarnung wegen Ø 07. April 2012 09:43 | Registrierungsdatum: 12 Jahre zuvor Beiträge: 307 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 10:47 | Registrierungsdatum: 19 Jahre zuvor Beiträge: 1.562 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 11:17 | Registrierungsdatum: 16 Jahre zuvor Beiträge: 720 |
Zitat
Guppy
Holger wurde bereits für sein Ø von der Polizei verwarnt!
Zitat
DasFünfteElement
Nun, genau deshalb habe ich mein Boot auch im "außer-EU-Ausland" (Schweiz) zugelassen; da nimmt man es mit den Namensregeln nicht so genau. Kostet zwar etwas mehr (SFr. 149, da über 12 Zeichen - sonst SFr. 99). Dafür steuerlich aber durchaus interessant.
Zitat
Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge,
ausgenommen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m,
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 11:41 | Registrierungsdatum: 14 Jahre zuvor Beiträge: 88 |
Re: Wie heißen Eure Boote? 07. April 2012 12:20 | Registrierungsdatum: 16 Jahre zuvor Beiträge: 2.922 |