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kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis

geschrieben von sabina 
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 12:54
oops, Karl-Heinz, sorry!

Hatte ich bei dem Riesen-Getexte außen rum offensichtlich überlesen...

Also nix aufregendes... gut so.

Danke nochmal!

Jonas
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 13:36
Hallo Karl-Heinz,

Zitat: "Ist doch recht konkret, oder?"

fast, aber nicht ganz, Österreich fehlt. Leider kenn ich auch nicht den aktuellen Stand. Sonst hätte ich versucht, zu ergänzen. Weiß jemand weiter?

Hans-Hagen

werschnellerlebtistfrüherfertig
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 17:59
@ Hans-Hagen
hast Recht, Ösiland fehlt noch. Rechtsverbindliche Auskunft gibt hierzu die ADAC Verkehrsrechtsabteilung, Tel. 089 / 76762423
Falls Ihr nicht Mitglied seid, ruf ich gerne morgen nochmal zur Geschäftszeit dort an. Heute war niemand mehr erreichbar.
Gruß
Karl-Heinz
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 18:12
Au ja, das wäre toll Karl-Heinz!

Jonas
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 18:40
In Österreich dürfte man das Kajak vorne und hinten drüberstehen lassen, ist aber in der Praxis eigentilch nicht notwendig.

Ragt die Fuhre - egal ob auf dem Autodach oder aus der offenen Heckklappe - um mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinaus, so muss sie gekennzeichnet werden.
Die dafür notwendige Tafel ist 25 x 40 cm groß (österreichspezifisch), weiß mit fünf Zentimeter breitem, rotem, rückstrahlenden Rand. Zu einer Langgutfuhre, für die darüber hinausgehende Bestimmungen bestehen, wird das Auto dann, wenn das Ladegut um mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge hinausragt. In diesem Fall gilt ein Tempolimit von 50 km/h auf Freilandstraßen und 65 km/h auf Autobahnen und Autostraßen. Bei Dunkelheit und Dämmerung ist für den "Überhang" nach vorne in Fahrtrichtung weiße, nach hinten rote Beleuchtung vorgeschrieben.

In der Praxis fahre ich auf der Autobahn - auch in Österreich - prinzpiell mit der großen Tafel, ist noch nie beanstandet worden. Außerdem ist es zu umständlich an der Grenze die Tafeln umzumontieren.
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 19:14
oh shit... das ist ja doch komplizierter als ich dachte...

Hat jemand Erfahrung mit der Durchsetzung der Regularien... ich meine, in D hatte ich auch noch nie hinten was am Boot und das hängt mehr als nen Meter über... an genug Petersilie bin ich damit auch schon vorbeigefahren... nie jemanden interessiert...

Jonas
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 20:45
Nein, das ist alles halb so schlimm. Wenn du die deutsche Langguttafel dran hast machst du auf keinen Fall etwas falsch.

Hier sind ja auch viele deutsche und holländische, belgische Wohnmobile unterwegs, meistens hinten noch mit Fahrradanhänger, die haben auch alle große gestreifte Langgutfuhrentafel dran. Das ist 100 pro korrekt.
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
27. März 2012 18:15
Wäre es nicht:
a) möglich
b) sinnvoll
ein Thema oben festzuhalten, in dem die Transportvorschriften (Überstände, Kennzeichnung, ggf. Tempolimit) für die üblichen Verdächtigen unter den Reisezielen festgehalten würden?

Sicher muss dann jeder nochmal prüfen, ob diese noch aktuell sind, aber zumindest gäbe es dann eine Basis.
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
27. März 2012 18:45
Hallo Teemitfünf,

das wäre wohl eher etwas für die Abteilung Wissen Titel Bootstransport, wenn jemand die Einzelbestimmungen vollständig und übersichtlich auflistet.

Gruß
Jens

Berlin-Spandau • Hammer Team 2000 • Lettmann Combi 2000 • Chesapeake 16 • Half Godthab • North Shore Calypso • SaU N° 2108 • Seebefähigung 2012
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
27. März 2012 19:40
Hab heute nochmal sicherheitshalber die Maße von Auto und Boot nachgelesen:

Boot: 5,09
Auto: 4,20

Das heißt, ich müßte es gerade so schaffen, wenn ich das Boot vorne bündig auf's Dach nehme, daß ich um den ganzen Schlums rumkomme... liegt dann zwar nicht ganz optimal, geht aber mit Abspannung...

Wir werden sehen.

Danke jedenfalls!

Jonas
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
27. März 2012 22:53
Hallo,
sollte sich jemand von Euch durch die Schweiz verirren auf der Fahrt in den Süden, könnt ihr Sorgenfrei durchfahren.

Vorne darf die Ladung 3 Meter über das Steuerrad herausragen!
Nach Hinten 5 Meter über die Hinterachse.

Die Schweiz ist das einzige Land in Europa wo ein ausgewachsenes Ruderskiff auf dem Autodach transportierbar ist sad smiley

Ab einem Meter überstand hinten muss gekennzeichnet werden. Es müsste eigentlich ein Dreieckiger Reflektor sein, aber auch da sind die Behörden meistens Grosszügig, bei uns in Bern reicht ein Bunter Lappen. Aber auch Italienschilder u.s.w. werden akzeptiert, die Polizisten lassen da in der Regel Vernunft walten.

Nachgelesen und nachgefragt beim Strassenverkehrsamt.

Gruss Paul
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
28. März 2012 00:50
Moin,
das mit dem Skiff kann ich bestätigen. In Rapperswill (ZH) im Stadtverkehr gesehen.
War echt lustig und ein schönes Boot (Stämpfli).
LG,
Axel
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