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kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis

geschrieben von sabina 
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
31. Juli 2011 09:24
Hi .
Erbrachte die Aktion auch ein Resultat ?

Gruss ; Klaus
Re: Hoffnung Europa
31. Juli 2011 12:54
Foto 1

Ich verstehe nicht, warum die Italiener immer noch so ein Riiiiiesenplakat verlangen.
Immerhin macht Fielmann inzwischen 8% seines Umsatzes in Italien.

Gruß
René

Die professionelle Lösung sieht so aus
Re: Hoffnung Europa
31. Juli 2011 12:59
Rene11 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die professionelle Lösung sieht so aus

gehört aber zu Recht in's Museum ... wie auch die

Italienische Strassenverkehrsordnung

Ladungsvorschriften
In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).

Warntafel
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.

Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".

Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums nicht bekannt sein.

Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 Euro geahndet.


Quelle

3/10 eines Pandas sind 1,05 m, max. Bootslänge 4,55 m. Also das Boot einen halben Meter * vom Bug teilen und Heck voraus aufladen, dann gibt es auch eine wunderbare Querschnittsfläche zu Befestigung einer Tafel. Das eröffnet auch die Chance, mit unterschiedlichen Bugformen zu experimentieren ...

Duck und wech
Jens

* ist natürlich Schwachsinn, so eine Teilung nicht an einem Schott vorzunehmen, Sorry

Berlin-Spandau • Hammer Team 2000 • Lettmann Combi 2000 • Chesapeake 16 • Half Godthab • North Shore Calypso • SaU N° 2108 • Seebefähigung 2012
Re: Hoffnung Europa
31. Juli 2011 13:14
Hallo,
habe mir einfach eine Vorrichtung gebaut, die ich in das Ruderlager der Steueranlage stecken kann.
Bei Booten ohne Steuer binde ich eine lange Holzlatte auf das Dach, die hat gut platz zwischen den Booten und hänge die Tafel hinten so auf, dass sie sich im Wind aufschwingen kann.
Gruss Paul
Re: Hoffnung Europa
31. Juli 2011 13:43
Mir gefällt das gar nicht,
wenn diese Riesentafel in Höhe des Kajakhecks angebracht ist.
Das hat doch einen spürbaren Einfluss auf den Spritverbrauch
und belastet den Dachträger über Gebühr.
Was sagt die Vorschrift dazu?

Ich würde, wenn immer möglich, die rot-weiße Tafel möglichst tief anbringen,
Befestigung ähnlich wie bei den Pkw-Heckträgern für Fahrräder.

Gruß
René

Foto 1
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
23. August 2011 17:40
Hallo Sabina,

du schreibst "Wie die Bestimmungen jetzt von Österreich über Deutschland richtung Slowenien und Kroatien jetzt lauten, habe
ich so einigermaßen heraußen".
Bin verzweifelt auf der Suche nach den Bestimmungen in Slowenien und Kroatien.
Gilt da auch die italienische Monstertafelvorschrift?

Bert
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
23. August 2011 19:42
Hallo Bert,
ich fahr´am Sonntag nach Kroatien mit den Seekajaks und hab´mich beim Pickerlkauf heute beim ADAC erkundigt:
Die sagen, nur in Italien gibt es die Monstertafelverordnung. In SLO und HR Vorschrift wie in D
Karl-Heinz
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 10:04
@ kangoo:

Hallo Jens,

beide Lösungen haben das eine oder andere Manko- bei der einen (verschraubte Metallösen ohne EU- Zulassung/ABE/Eintragung) verlierst Du unter Umständen durch die Modifikation und Erlöschen der Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz... evt. lässt sich so etwas ja auch durch einen geneigten Prüfingeneur eintragen??

Bei der anderen ist zu Bedenken, dass zumindest beim 1,2 bzw. 1,4 Phase 1 auf der Beifahrerseite die eh etwas anfälligen Zahnriemen und Keilriemen liegen... sollte da ein Gurt durchscheueren, reissen und ggf. "gefressen" werden, ist der Motor hinne...

Im Prinzip jedoch zumindest 1 ne super Sache- mal die Tage mit nem Prüfingeneur durchsprechen, wenn ich mit dem Espace eh hin muss...

VG
Carsten
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 11:44
Ruhrpott schrieb:
-------------------------------------------------------
> @ kangoo:
>
> Hallo Jens,
>
> beide Lösungen haben das eine oder andere Manko-
> bei der einen (verschraubte Metallösen ohne EU-
> Zulassung/ABE/Eintragung) verlierst Du unter
> Umständen durch die Modifikation und Erlöschen
> der Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz...
> evt. lässt sich so etwas ja auch durch einen
> geneigten Prüfingeneur eintragen??

Diese hochstehenden Metallnasen wird Dir wohl kein Toff-Ing eintragen, weil sich Fußgänger bei einem Unfall an den Dingern verletzten könnten. Ausserdem rätsele ich immer noch über den Sinn dieser immer wieder propagierten Abspannung von Bug und Heck zum Fahrzeug - zumindest, wenn es um Seile oder Gurte geht.
Als Ladungssicherung ungeeignet. Zur Dämpfung von Schwingungen nur gegen das Hochschwingen geeignet, nach unten wippt das Boot weiterhin.
Und da frag ich mich, was schädlicher ist: Das freie Schwingen nach oben UND unten oder das Schwingen nach unten, von dort Schwung holen und dann voll ins Seil knallen -> alle daraus entstehenden Kräfte konzentriert in einen Punkt ganz vorn im Boot.
Ausserdem werden die durch die Massenträgheit entstehenden Kräfte ebenfalls über die Abspannung ins Boot eingebracht.
Beim Beschleunigen verharrt das Boot, dadurch will es vorne hoch und hinten runter - vorne hoch geht aber nicht.
Beim Bremsen versucht das Boot weiter zu kommen, es will hinten hoch und vorne runter - geht auch wieder nicht.

Sagt mir, wenn ich falsch liege, aber echten Sinn sehe ich nach wie vor nicht im Abspannen.
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 12:09
ich spann meine Pötte auch nie ab, obwohl der Trägerabstand aufm Caddy ziemlich kurz ist. Wenn die Boot gut liegen (Schalen) und vernünftig verzurrt sind, braucht es das auch nicht. Aufschaukel tun sich die Boote nicht, wenn doch, ist es Zeit zum Gurte kontrollieren. Und schneller als 120 fahr ich eh nicht mit Dachlast...
Wolfgang
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 13:08
Ruhrpott schrieb:
-------------------------------------------------------

Moin Carsten,

> Im Prinzip jedoch zumindest 1 ne super Sache- mal die Tage mit nem Prüfingeneur durchsprechen, wenn ich mit dem Espace eh hin muss...

Berichte doch dann mal ... mir fällt da gerade ein, gab es nicht mal zur Montage von zus. Rückspiegeln beim Ziehen von Wohnanhängern, Konstruktionen, die zwischen Haube und Kotflügel montiert wurden ? Wäre doch eine ähnliche Problematik.

Ich muß zugeben, dass ich schon lange nicht mehr vorn und hinten abgespannt habe. Seit ich ein Seilschloß in meinen schon recht langen Dachträger einflechte, bewegt sich da oben (das recht steife Boot) wirklich nichts mehr. Das zusätzliche Abspannen hat aber sicher Sinn als Schutz vor seitlichen Böen bei kleinem Auflagerabstand (Panda ... un Co.)

Gruß
Jens

Berlin-Spandau • Hammer Team 2000 • Lettmann Combi 2000 • Chesapeake 16 • Half Godthab • North Shore Calypso • SaU N° 2108 • Seebefähigung 2012
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 13:43
Mein erstes Boot holte ich mit Eckla Universal Ovalbügeln und Abspannung am Fahrzeug vorn und hinten. Diese Angelegenheit war mir zu wackelig und seitenwindanfällig. Obendrein flatterten die Abspannungen und zerstören den Lack an den Stossfängern.
Also habe ich die Empfehlung des Händlers befolgt und transportiere das Boot nur noch flachliegend auf den gepolsterten Trägern. Er selbst liefert so gesichert 4-5 Boote gleichzeitig in ganz Deutschland aus.
Da meine Träger fahrzeugspezifisch nur einen Abstand von 70 cm haben, liegt der Süllrand dort geradeso auf. Das heisst, ich transportiere das Boot mit Bauch nach oben. Durch den dadurch nach unten zeigenden Kielsprung bilde ich mir ein, eine Art Spoiler zu haben, der das Fahrzeug noch zusätzlich an die Fahrbahn drückt.
Weiterer Tip: Das Ruderblatt immer in Fahrtrichtung. Der Sinn ist aus aerodynamischer Sicht wohl klar.

In einer Kanu-Zeitschrift war vor einiger Zeit auch ein Artikel zum Bootstransport. Dort wurde neben den Spanngurten an den Trägern ebenfalls ein Gurt oder Tampen vom Bug bzw. Heck zum nächsten Träger gespannt. So kann sich das Boot auch nicht selbständig vor und zurück bewegen. Das Aufundab-Schwingen von Bug und Heck kann man demzufolge wohl vernachlässigen.
Meinungen?

Jo
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 15:00
Hi .
Sollte der vordere Spanngurt aufgrund irgendeines Missgeschicks während der Fahrt das Boot mal nicht mehr halten , geht es in den meisten Fällen unweigerlich fliegen , denn nur der hintere Gurt reicht nicht aus .
Für die ggf. entstehenden Schäden haftet der Fahrer .
Eine vernünftig angebrachte Bugsicherung verhindert den Abflug des Bootes bis zum Abbremsen des Fahrzeuges und es ist Nichts passiert.

Gruss ; Klaus
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
24. August 2011 16:32
@ Kangoo:
IM HO liegt der Unterschied in der festen Verschraubung: fest verschraubt = Bestandteil des Fahrzeuges ... Unterschied bzum Beispiel zu Flügelmuttern, Rändelschrauben etc. .... diese stellen dann "Ladung" dar und sind wohl kein Bestandteil des Fahrzeuges... Deutsch halt :-)

@ all: mir selber ist noch nie ein Boot fliegen gegangen, und ich benutze auch meist nur die Schalen, allerdings hört man hier oder da immer wieder die Geschichten, von Booten, die fliegen gehen... ob jetzt vor 3- 4 Jahren bei Dü+sseldorfer Kollegen aus dem Rückweg ausm TLager in Portugal (kompletter Träger vom Dach) oder dieses Jahr aufm Welt Cup in Duisburg (Anders Gustafson hatte 2 K1 beim Gusser liegen, die ihm abgeflogen sind). Wenn es nur ums Boot oder das Auto gehen würde- geschenkt. Wenn ich aber so verhindern kann, dass evt. jemand durch meine verlorene Ladung verunglückt (weil die zwar den Abflug gemacht hat, aber irgendwie noch am Fahrzeug hängt) schon sinnvoll.

VG
Carsten
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. August 2011 07:55
@ Issorartuyok:
Danke für die Info...
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
11. September 2011 20:47
sabina schrieb:
-------------------------------------------------------
> Keine Panik übrigens, der Kajak misst nur 5,05 m, der Panda 3,50 m und die Länge habe ich in der Praxis schon öfters gefahren, ...



Sabina kommentiert Ihr Bild:

... hat sich gut bewährt, so gehöre ich hier schon zum Straßenbild. Tempest und ich lieben die Freiheit und nützen jeden schönen Tag um irgendwo hinaus zum Paddeln zu fahren. Das Aufladen habe ich gut im Griff, mit dieser einfachen Eckla Ladehilfe geht es super.

Die Hardcore-Transport Version (2 x Seekajak) war aber wirklich nur eine Notlösung für kurze Strecken ;-)
(ohne Bild) ..., soll andere Teilnehmer nicht zu übermütigen Kajaktransporten inspirieren ;-)



Hallo Sabina,

Auftrag ausgeführt. Sieht auch gar nicht so schlimm aus wie befürchtet - richtig kompakt ...
... und mit dem Rosa klappt es sicher auch noch mal. winking smiley

Gruß
Jens

Berlin-Spandau • Hammer Team 2000 • Lettmann Combi 2000 • Chesapeake 16 • Half Godthab • North Shore Calypso • SaU N° 2108 • Seebefähigung 2012
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
11. September 2011 22:42
Gut gemacht, Jens!
Hattest du Angst um mich????
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
12. September 2011 01:03
sabina schrieb:
-------------------------------------------------------
Hattest du Angst um mich????

Nö, war nur amüsiert wegen des beratungsresistierenden Kaufes eines (zuguterletzt getippfehlerten) fünfMeterfünfzig Bootes. winking smiley

Gruß
Jens

Berlin-Spandau • Hammer Team 2000 • Lettmann Combi 2000 • Chesapeake 16 • Half Godthab • North Shore Calypso • SaU N° 2108 • Seebefähigung 2012
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 10:07
Mahlzeit!

Mir fällt gerade siedend heiß ein, daß es ja diese elendigen Kennzeichnungsregularien gibt... Italien ist ja hier wohl eher der Alp(!)-Traum...

Mein aktuelles Problem:
Freitag geht's von Deutschland über Österreich und Slovenien nach Kroatien... irgendwie finde ich im obigen thread nix konkretes zu diesen Ländern... was gibt's zu beachten? Wie sind Erfahrungen damit, wie ggf bestehende Vorschriften kontrolliert werden?

Also konkret:

Österreich?
Slovenien?
Kroatien?

Danke für Hilfe!!!

Gruß

Jonas
Re: kennzeichnung der langgutfuhre in der Praxis
26. März 2012 12:33
@Jonas
weiter oben habe ich geschrieben:
"Hallo Bert,
ich fahr´am Sonntag nach Kroatien mit den Seekajaks und hab´mich beim Pickerlkauf heute beim ADAC erkundigt:
Die sagen, nur in Italien gibt es die Monstertafelverordnung. In SLO und HR Vorschrift wie in D
Karl-Heinz "

Ist doch recht konkret, oder?

Gruß
Karl-Heinz
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